AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Grüner IT-Consulting GmbH & Co KG,
Lantschern 148, 8943 Aigen im Ennstal, Österreich
(in der Folge als „Grüner IT-Consulting“ bezeichnet)
(Stand: 01.08.2026)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen („Dienstleistungen“), welche die Grüner IT-Consulting für den Auftraggeber gemäß dem mit diesem abgeschlossenen Vertrag („Vertrag“) erbringt. Die AGB sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen Grüner IT-Consulting und dem Auftraggeber.
1.2 Sämtliche Leistungen der Grüner IT-Consulting werden auf der Grundlage der AGB erbracht. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung Dienstleistungen zwischen Grüner IT-Consulting und dem Auftraggeber, ohne dass hierfür ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist.
1.3 Grüner IT-Consulting und der Auftraggeber werden jeweils als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet.
1.4 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und in soweit Vertragsbestandteil, als Grüner IT-Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Grüner IT-Consulting in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
1.6 Angebote der Grüner IT-Consulting sind grundsätzlich freibleibend. Ein bindender Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch Grüner IT-Consulting bzw. schlüssig durch Beginn der Leistungserbringung durch Grüner IT-Consulting zustande.
1.7 Allfällige Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird Grüner IT-Consulting den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und Grüner IT-Consulting ist berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2. Durchführung des Auftrages
2.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Leistungen unter Beachtung der hierfür zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften erbracht. Grüner IT-Consulting ist berechtigt, die Methode oder die Art der Dienstleistungen nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen schriftlich vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.
2.2 Grüner IT-Consulting ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung ganz oder teilweise auch Unterauftragnehmer („Subunternehmer“) einzusetzen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem/den Subunternehmer(n) entsteht durch solche Vereinbarungen nicht.
2.3 Der Umfang der Leistungen von Grüner IT-Consulting wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt (Auftragsbeschreibung). Dabei können z.B. Meilensteine, Stundenvolumina oder ein Zeitplan festgelegt werden. Der beauftragte Rahmen muss nicht vollständig ausgeschöpft bzw. nicht das gesamte Volumen abgerufen werden.
2.4 Sollte Grüner IT-Consulting die Dienstleistungen nicht im jeweils vereinbarten Zeitraum – unabhängig, ob aus eigenem Verschulden oder nicht – erledigen können, ist Grüner IT-Consulting verpflichtet, den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Von Grüner IT-Consulting angegebene Liefer- und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.5 Die geleisteten Stunden müssen am Monatsende vom Auftraggeber bestätigt werden, wobei eine Bestätigung nicht unbillig verweigert werden darf. Diese Bestätigung ist mit der Rechnung zu übermitteln.
2.6 Grüner IT-Consulting ist jederzeit berechtigt, qualifizierte Personen nach eigener Wahl zur Erbringung der Dienstleistungen einzusetzen.
2.7 Grüner IT-Consulting ist nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden, diese wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
3. Gewährleistung
3.1 Grüner IT-Consulting gewährleistet, dass die Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Tritt ein Mangel an der Leistung auf, wird Grüner IT-Consulting die Leistung nach dessen Wahl verbessern oder neu erbringen. Schlagen drei Versuche von Grüner IT-Consulting, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung für den mangelhaften Teil verlangen. Liegt eine erhebliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Dienstleistung vor, kann der Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Mahnung auch das Vertragsverhältnis kündigen. Weitergehende Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
3.2 Der Auftraggeber hat die Beseitigung eines Mangels unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe und Beschreibung des Mangels und seines Auftretens geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Grüner IT-Consulting in angemessenem Umfang bei der Beseitigung von Mängeln an Dienstleistungen zu unterstützen.
3.3 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach Abnahme der Leistungen.
4. Haftung
4.1 Grüner IT-Consulting haftet unbeschränkt für vorsätzliche Schäden, für zumindest leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Grüner IT-Consulting für Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Nettoauftragswert (Vergütung ohne Nebenkosten) begrenzt.
4.3 Eine weitergehende Haftung von Grüner IT-Consulting, einschließlich der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden und mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder entgangene Einsparungen ist ausgeschlossen.
4.4 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem Schädiger Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch fünf Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
4.5 Für den Verlust gespeicherter Daten haftet Grüner IT-Consulting nur, wenn der Auftraggeber durch ordnungsgemäße Datensicherung sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung ist der Höhe nach auf den für die Wiederherstellung der Daten erforderlichen Aufwand beschränkt.
4.6 Die Bestimmungen über die Haftungsbeschränkung gelten – gleich aus welchem Rechtsgrund – für alle Schadens- und Kostenersatzansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Vorverträgen und Nebenabreden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber übernimmt die wesentliche vertragliche Pflicht, Grüner IT-Consulting bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen. Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig alle für die erfolgreiche Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Ressourcen, Informationen und Unterlagen sowie – falls die Dienstleistungen am Ort des Auftraggebers zu erbringen sind – eine angemessene Infrastruktur einschließlich Büroräumen, IT- und Kommunikationsinfrastruktur unentgeltlich zur Verfügung, wobei Grüner IT-Consulting seitens des Auftraggebers auch der Einsatz eigenen Equipments (zB Notebooks) von Grüner IT-Consulting gestattet werden kann.
5.2 Der Auftraggeber informiert Grüner IT-Consulting unverzüglich über alle Vorkommnisse, Umstände oder Änderungen, die die Erbringung der Dienstleistungen beeinflussen könnten.
5.3 Die hier genannten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Auftraggebers und werden als solche vereinbart.
5.4 Auf Anfrage von Grüner IT-Consulting wird der Auftraggeber schriftlich bestätigen, dass die bereitgestellten Informationen und Dokumente vollständig und korrekt sind.
5.5 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht wie vereinbart oder nicht rechtzeitig, und wenn deshalb Fristen nicht eingehalten werden können, sind die entsprechenden Terminvereinbarungen nicht mehr gültig. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, neue Fristen für die Erbringung der Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung von Grüner IT-Consulting zu vereinbaren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten, die Grüner IT-Consulting aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, zu erstatten. Grüner IT-Consulting benachrichtigt den Auftraggeber schriftlich und unter Angabe einer angemessenen Frist für die für Erfüllung oder Minderung der unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers. Wenn diese Frist ohne wesentliche Erfüllung durch den Auftraggeber verstreicht, ist Grüner IT-Consulting berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung sofort zu kündigen.
5.6 Die vorgenannten Bestimmungen gelten unbeschadet sonstiger Ansprüche.
6. Erfüllungsort
6.1 Die Dienstleistungen werden remote von Grüner IT-Consulting in deren Geschäftsräumen (hauptsächlich in Wien) bzw. im Home-Office der Mitarbeiter von Grüner IT-Consulting oder nach vorheriger einvernehmlicher Abstimmung zwischen den Parteien am Standort des Auftraggebers oder wie anderweitig von den Parteien vereinbart erbracht.
7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von Grüner IT-Consulting.
7.2 Die Reisezeit wird als Arbeitszeit berechnet, allfällige Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
7.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Grüner IT-Consulting aufzurechnen. Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
8. Rechte an geistigem Eigentum
8.1 Grüner IT-Consulting gewährt dem Auftraggeber ein weltweites, unwiderrufliches, nicht ausschließliches, unentgeltliches und übertragbares Recht zur Nutzung der von Grüner IT-Consulting speziell für den Auftraggeber im Rahmen des Auftrages entwickelten Arbeitsergebnisse.
8.2 Die Lizenzerteilung erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung aller fälligen und unbestrittenen Vergütungen für die Entwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber.
9. Beendigung
9.1 Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen ordentlich zu kündigen.
9.2 Jede Partei ist nach vorheriger schriftlicher Aufforderung berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 10 Kalendertagen aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die andere Partei wiederholt gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen oder einer längeren angemessenen Frist nach einer begründeten schriftlichen Aufforderung durch die nicht verletzende Partei abstellt.
9.3 Jede Partei ist auch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die andere Partei ihren Betrieb einstellt, ihren Betrieb außerhalb des Insolvenzrechts liquidiert oder ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr nachkommen kann oder wenn sich die finanzielle Lage der anderen Partei wesentlich verschlechtert.
9.4 Im Falle einer Kündigung hat Grüner IT-Consulting weiterhin Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Ist Grüner IT-Consulting zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses angemessene vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen oder hat Grüner IT-Consulting sonstige Investitionen getätigt und sind diese aufgrund der Kündigung durch den Auftraggeber nicht mehr erforderlich, so hat der Auftraggeber der Grüner IT-Consulting alle unvermeidbaren Kosten für solche übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu erstatten.
9.5 Eine Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen und der anderen Partei per Einschreiben zugestellt werden.
10. Vertraulichkeit
10.1 Als vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“) gelten alle von einer Partei der jeweils anderen Partei zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne von § 26b UWG.
10.2 Eine Information ist nicht als vertraulich anzusehen, wenn sie zu der Zeit, zu der die empfangende Partei von der Information Kenntnis erlangt hat, bereits öffentlich bekannt gewesen ist. Gleichfalls als nicht vertraulich sind solche Informationen anzusehen, die zeitlich später mit Zustimmung der informationsgebenden Partei öffentlich bekannt geworden sind bzw. bekannt gemacht wurden.
10.3 Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle ihr unmittelbar oder mittelbar zur Kenntnis gelangten Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der anderen Partei Dritten auszuhändigen, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich die empfangende Partei dazu, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Informationen zu treffen. Nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung gelten Subunternehmer – diese haben sich jedoch in geeigneter Form zur Vertraulichkeit zu verpflichten; für eigene Verstöße von Subunternehmern gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung haftet Grüner IT-Consulting nicht.
10.4 Die Verpflichtung gemäß Punkt 10.3 besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.
11. Datenschutz
11.1 Grüner IT-Consulting wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, da diese Datenverarbeitung zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich ist. Die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten verwendet Grüner IT-Consulting ohne gesonderte Einwilligung des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Projektes und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
12. Schriftform, elektronische Kommunikation
12.1 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie die Kündigung gemäß Punkt 9. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dieses Erfordernis wird durch E-Mail-Nachrichten einschließlich einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne von § 4 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erfüllt, ungeachtet einer Bestimmung in den AGB, die andere oder spezifischere Anforderungen an Mitteilungen oder andere Kommunikationen vorsieht. Die Entgegennahme von Kopien von Mitteilungen oder anderen Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch Berater der Parteien stellt keinen Ersatz für die Entgegennahme solcher Mitteilungen durch die Parteien selbst dar.
12.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Texten, Informationen, Daten und Dokumenten per E-Mail einverstanden, sei es als Text oder als Dateianhang, und ist sich der damit verbundenen Risiken wie u.a. Verlust, Verkürzung, Verfälschung der übermittelten Daten, fehlendem Geheimhaltungsschutz, Viren usw. bewusst. Grüner IT-Consulting ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Verfälschung der übermittelten Daten. Maßgeblich ist allein die dem Auftraggeber von Grüner IT-Consulting ursprünglich übermittelte Version. Grüner IT-Consulting ist nicht verpflichtet, zusätzliche Verschlüsselungssysteme zu verwenden. Alle Risiken, die sich aus der Kommunikation per E-Mail ergeben, und alle daraus resultierenden Schäden oder sonstigen Nachteile trägt der Auftraggeber; Grüner IT-Consulting haftet nicht für solche Risiken, Schäden oder sonstigen Nachteile.
12.3 Die Parteien treffen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Daten; insbesondere obliegt es dem Empfänger, alle Dateianhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Antivirensoftware zu überprüfen, unabhängig davon, ob die Dateien auf Datenträgern, per E-Mail oder auf anderem Wege zugestellt werden. Sollte durch die Übermittlung von Daten von Grüner IT-Consulting an den Auftraggeber ein Virus in die Systeme des Auftraggebers gelangen, so haftet Grüner IT-Consulting nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen.
13. Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
13.1 Der Auftraggeber räumt Grüner IT-Consulting das Recht ein, in der Öffentlichkeit unter Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers auf den grundlegenden Vertragsgegenstand der Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
13.2 Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und für ein Jahr danach keine Mitarbeiter von Grüner IT-Consulting abwerben. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern des jeweiligen Mitarbeiters zu zahlen.
13.3 Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, alle für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Zustimmungen Dritter einzuholen.
13.4 Der Vertrag stellt das vollständige Verständnis der Parteien und die vollständigen und ausschließlichen Bedingungen der Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, die zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand oder Teile davon bestehen können.
13.5 Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten die AGB Lücke enthalten, so wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB Vertrages davon nicht berührt. Eine solche ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck einer solchen ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Vorstehende gilt entsprechend für jede Lücke im Vertrag.
13.6 Sofern nicht schriftlich zwischen den Parteien anderes bestimmt ist, können der aus Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise übertragen oder abgetreten werden. Die Parteien sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis eintreten.
13.7 Die Parteien verzichten auf das Recht, die AGB bzw. das Vertragsverhältnis anzufechten oder rückgängig zu machen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich wegen Irrtums, des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage und der Verkürzung über die Hälfte.
13.8 Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der österreichischen Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
13.9 Für die Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Auslegung, der Gültigkeit, der Erfüllung und der Beendigung des Vertrages, wird ausschließlich das für den Sitz der Grüner IT-Consulting sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
